Gebührenbefreiung an den Schleusen
Befreiung von Gebühren für die Nutzung von BinnenwasserstraßenErstellt: 19. Mai 2020
Wie angekündigt, sind bis zum 30. September 2020 alle Nutzer von Binnenwasserstraßen von der Zahlung für die Nutzung von Schleusen und Abschnitten von Binnenwasserstraßen befreit, die dem Finanzministerium gehören.
Der vollständige Text des Gesetzes vom 14. Mai dieses Jahres:
http://dziennikustaw.gov.pl/D2020000087501.pdf
https://www.wody.gov.pl/aktualnosci/1072-zwolnienie-z-oplat-za-korzystanie-ze-srodladowych-drog-wodnych
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